AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung
(1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und seinem Vertragspartner (im Folgenden Fotograf) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
(2) „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotograf hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Online-Galerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.).
§ 1 Vertragspartner, Anschrift
(1) Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Melanie Pusch Fotografie
Melanie Pusch
Rosenstraße 12
84375 Kirchdorf am Inn
(2) Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Galerie-Plattformen oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Der Fotograf ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenem Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Für den Vertragsschluss gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Frist des § 147 Abs. 2 BGB beträgt in der Regel eine Woche.
(2) Die Nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages
§ 3 Vergütung und Kosten
(1) Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale.
(2) Die Fälligkeit des Honorars richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail oder WhatsApp zu erhalten.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstigen Waren (Online- Galerie, USB-Stick, Geschenkbox, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.
(2) Hinsichtlich Nutzungs- und Urheberrechten an den Hergestellten Lichtbildwerken gilt § 9.
§ 5 Ausführung von Vertragspflichten beider Vertragsparteien
(1) Alle bearbeiteten Fotos werden dem Kunden im JPEG Format zur Verfügung gestellt.
(2) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste (z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen) abgelichtet werden. Dies stellt dementsprechend keinen Mangel dar.
(3) Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber, durch Gäste des Kunden oder andere Dritte nicht gestattet.
(4) Der Fotograf darf die Bilder, die zur Vertragserfüllung geliefert werden, nach billigem Ermessen auswählen.
(5) Der Fotograf verpflichtet sich nicht, zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials. Bearbeitete Bilder speichert der Fotograf für 12 Monate.
(6) Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben bei dem Fotografen - es erfolgt keine Herausgabe an den Kunden.
(7) Der Kunde versichert, dass er bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
§ 6a Gewährleistung / Haftung - Allgemeines
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 abweichend von nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BGB ein Jahr. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer Haftung wegen Vorsatz.
(2) Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
(3) Absatz 2 gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
(4) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
(5) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(6) Beanstandungen, gleich welcher Art, sowie Vorbehalte nach § 630 Abs. 3 BGB sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes in Textform (§ 126b BGB) bei dem Fotografen geltend zu machen, sonst gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§ 6b Gewährleistung / Haftung in besonderen Einzelfällen
(1) 1Der § 6a wird durch diese Klausel nicht berührt. 2Sollt eine der folgenden Absätze unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen Absätze dieser Vorschrift dadurch nicht berührt.
(2) 1Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. 2Sollte jedoch auf Grund besonderer, durch den Fotografen nicht zu vertretender Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. 3 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie in Textform von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) 1Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. 2Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten an/in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. 3Dies gilt nicht, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen beruhen.
(4) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Fotografen, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
(5) Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Fotografen, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
(6) Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Farbabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
§ 6c Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch den Fotografen beim Kunden möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
(2) Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von dem Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit individualvertraglich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Auf § 14 Abs. 2 wird hingewiesen.
§ 7 Pandemie-Szenarien
Sollte aufgrund einer Pandemie ein behördliches Verbot von Veranstaltungen ausgesprochen werden, sodass die Auftragsfotografie nicht stattfinden kann, so werden alle Zahlungen, abzgl. der bereits erbrachten Leistungen, an den Kunden zurückgezahlt. Sollte die Veranstaltung in diesem Zuge verschoben werden, so wäre eine gemeinsame Absprache zwischen dem Fotografen und dem Kunden nach möglichen Alternativterminen wünschenswert. Sollte aufgrund einer Pandemie eine behördliche Gästeanzahl Reduzierung ausgesprochen werden, sodass der Kunde den Auftrag stornieren möchte, so hat der Kunde die entsprechende Entschädigung an den Fotografen zu leisten (siehe § 7).
§ 9Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Der Kunde erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privat- und gewerblichen Gebrauch. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
(2) Im Übrigen bleiben Nutzungs- und Urheberrechte ausschließlich bei dem Fotografen. Audio-, Bild –und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei dem Fotografen. Dies gilt nicht im Falle einer anders lautenden Individualvereinbarung.
(3) Wird ein eingeschränktes Nutzungs- und/oder Vervielfältigungsrecht durch den Fotograf an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht des Fotografen zu machen.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von dem Fotografen bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der Genehmigung durch den Fotograf.
(4) Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Filter, Ausschnittänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt bzw. bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
§ 10 Datenschutz und Verwendung der Fotos
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an den Fotografen bekanntgegeben werden, ist der Fotograf berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens des Fotografen zu speichern.
Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
Der Fotograf verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social Media, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
Der Kunde erteilt hierzu mit verbindlicher Auftragszusage sein ausdrückliches Einverständnis.
§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
§ 12 Gerichtsstand
Sind beide Vertragspartner Kaufleute oder ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart, wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
§ 13 Fotoshootings
(1) 1Das Fotografieren findet an dem vorher vereinbarten Termin und Ort statt. 2Outdoorshootings werden bei schlechtem Wetter verschoben. 3Die Bestimmung eines neuen Termins wird in diesem Fall dem billigen Ermessen des Fotografen überlassen.
(2) 1Der Kunde ist verpflichtet Verspätungen mitzuteilen.
2Der Anspruch auf den Termin entfällt, wenn sich der Kunde mehr als 20 Minuten verspätet.
§ 14 Liefertermin, Bearbeitung und Archivierung von Bildern
(1) Das durch den Fotografen herzustellende Werk ist in der Regel nach 6 Wochen zu liefern. Bei unerwarteten Ausfällen kann sich der Liefertermin verlängern. Dies ist dem Kunden anzuzeigen
(2) Die Bilder werden von dem Fotografen in folgenden Bereichen bearbeitet: Helligkeit, Kontrast, Schärfe, Farben, Zuschnitt.
Die Unzufriedenheit mit eigenem Aussehen ist kein Grund zur Reklamation.
Es finden keine "digitalen Schönheitsoperationen" statt.
Unbearbeitete Bilder und Rohdateien werden grundsätzlich nicht an den Auftraggeber herausgegeben.
§ 15 Textformerfordernis und Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Jegliche vertragsändernden oder –ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt aber nicht für individualvertragliche Vereinbarungen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.